Ihre Anfrage kann dem Verein Mo/Mi/Fr zwischen 10 und 12 Uhr (ausgenommen an Feiertagen), am besten min. zwei Tage vor Inanspruchnahme des Angebots, mitgeteilt werden.
Hilfsberechtigt sind alle Mitglieder lt. Vereinssatzung.
Wählen Sie die Rufnummer der Kontaktstelle des Vereins 0151 127 40 160 und geben Sie z.B. bei
Fahrdiensten Ziel, Datum, Uhrzeit und ungefähre Dauer der Inanspruchnahme an.
In der Kontaktstelle wird Ihr Anruf entgegengenommen und die Hilfeleistung organisiert.
Sie bekommen eine telefonische Bestätigung bzw. Rückmeldung.
*Sollte sich die Telefonnummer der Kontaktstelle ändern, wird sie öffentlich publik gemacht.
Wir weisen darauf hin,dass bei Fahrten mit begleiteten Personen für die beförderten Personen sowie für verursachte KFZ-Haftpflicht- und Kasko-Schäden kein Versicherungsschutz über den Nachbarschaftshilfeverein besteht.